für Ihre Sicherheit – seit 1993.
Seit über 25 Jahren Reisegarantie
Garantiefonds der Schweizer Reisebranche
Die Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche (Garantiefonds) hat den Auftrag gemäss dem Bundesgesetz über Pauschalreisen die Sicherstellung der Einzahlungen und der Rückreise von Pauschalreisekunden von schweizerischen Reiseveranstaltern und Reisevermittlern, die mit ihr in einem Vertragsverhältnis stehen, zu erfüllen.
Sofern Sie Ihre Pauschalreise bei einem unserer Vertragspartner gebucht haben, übernehmen wir folgende Leistungen, sofern der Vertragspartner vor oder während der Reise Insolvenz anmeldet:
vor der Reise die Erstattung der geleisteten Anzahlung und Restzahlung
während der Reise den Rücktransport vom Ferienland in die Schweiz
Informationen zu den Leistungen im Detail finden Sie in unserem
Folgende Reisebüros und -veranstalter sichern Ihr Kundengeld beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche:
Den Status Ihrer Anpruchsmeldung prüfen (Direkteinstieg ins Portal)
Achten Sie in Zukunft bei Ihrer Planung einer Pauschalreise darauf, dass Sie die Buchung bei einem Veranstalter oder Reisebüro tätigen mit folgendem Gütesiegel: