Infothek.

Vorgehen im Schadensfall nach der Reise

  • Melden Sie nach Ihrer Rückkehr Ihre Forderung so rasch als möglich, jedoch spätestens innerhalb von 60 Tagen beim Garantiefonds an. Auf später eintreffende Forderungen kann leider nicht eingetreten werden.
  • Bewahren Sie alle Quittungen und Beweismittel über geleistete Zahlungen auf. Wir können nur auf belegte Forderungen eingehen.
  • Ihr Anspruch ist auf den von Ihnen bezahlten Reisepreis beschränkt und gilt als Realersatz in Form einer Geldleistung. Der Garantiefonds übernimmt keine Haftung für Zusatz- oder Folgekosten, welche durch nicht erbrachte Leistungen entstehen können.
  • Bei den vom Garantiefonds abgegoltenen Kosten oder Leistungen treten Sie diesem Ihre entsprechenden Ansprüche gegenüber Dritten ab.