Portrait.
Der Garantiefonds
Am 1. Juli 1994 ist das Bundesgesetz über Pauschalreisen in Kraft getreten. Zur Umsetzung dieses Gesetzes ist der Garantiefonds im gleichen Jahr vom Schweizerischen Reise-Verband SRV und mit Unterstützung der grossen Reiseveranstalter in Form einer unabhängigen Stiftung gegründet worden, welche im Handelsregister eingetragen ist. Der Stiftungsrat umfasst 10 Mitglieder und setzt sich aus Vertretern von verschiedenen Reiseunternehmen aus dem ganzen Land sowie eines Rechtsberaters zusammen. Der Präsident ist nicht oder nicht mehr in der Reisebranche.
Eine Vielzahl von Reiseveranstaltern und Reisevermittlern aus der Schweiz und Liechtenstein sind dem Garantiefonds angeschlossen. Alle Teilnehmer erfüllen die von der Stiftung festgelegten Anforderungen in Bezug auf Fachkompetenz, Seriosität und Solvenz und unterstehen einer regelmässigen Kontrolle.
Der Garantiefonds finanziert sich über die Eintrittsgebühren, die Jahresbeiträge der Teilnehmer und über die Vermögenserträge.
Die Systemkosten für die gesetzliche Reisegarantie werden durch den Konsumenten mitgetragen. Die am Garantiefonds teilnehmenden Reiseveranstalter und Reisevermittler erheben dafür einen Beitrag auf den Preis der von Ihnen gebuchten Pauschalreise. Dieser Betrag kann explizit und separat ausgewiesen werden, in der Buchungsgebühr enthalten sein oder implizit im Gesamtpreis Ihrer Reise einberechnet sein.
Seit seiner Gründung hat der Garantiefonds bereits mehr als 17 Millionen Franken aufgewendet, um über 25'000 von Konkursfällen betroffene Konsumenten zu unterstützen.