Q&A's für Teilnehmer.
Häufig gestellte Fragen
Welche Schritte sind einzuleiten, wenn Ihre Firma den finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann?
- Umgehend den Garantiefonds per E-Mail informieren
- Keine neuen Buchungen mehr entgegennehmen
- Sofort eine Liste der Kunden erstellen, welche in den Ferien weilen und wo Ihre Firma als Veranstalter verantwortlich für die Reise ist. Die Liste muss folgende Angaben enthalten: Kundenname, Reisedestination (Aufenthaltsort), Leistungsträger und welche Leistungen bezahlt bzw. nicht bezahlt sind
- Liste der Kunden, welche noch abreisen und Ihre Firma als Veranstalter verantwortlich für die Reise ist. Die Liste muss folgende Angaben enthalten: Kundenname, Abreisedatum, Leistungsträger und welche Leistungen bezahlt bzw. nicht bezahlt sind
- Liste sämtlicher Kunden, bei welchen Ihre Firma als Vermittler auftritt mit folgenden Angaben: Kundenname, Veranstalter, Auftragsnummer und ob der Kunde bereits bezahlt bzw. nicht bezahlt hat
- Konkursanmeldung auf eigenes Begehren
Vorlage für eine Gesamtliste der Dossiers
(umfasst Punkte 3-5 in einer Liste)
Sie benötigen folgende Dokumente und Beschlüsse:
- Eine vom Verwaltungsrat erstellte und der Revisionsstelle zur Überprüfung vorgelegte Zwischenbilanz
- Wenn die geschuldeten Forderungen nicht mehr zurückbezahlt werden können, ist der Verwaltungsrat verpflichtet, den Richter anzurufen
- Vorgenanntes bedeutet, das beim zuständigen Bezirksgericht am Sitz der Gesellschaft die Insolvenz anzumelden ist
- eine ausdrückliche Überschuldungsanzeige, unterzeichnet von einem vertretungsberechtigten Verwaltungsratsmitglied
- einen gültigen Mehrheitsbeschluss des Gesamtverwaltungsrats, in dem die Anzeige der Überschuldung beschlossen worden ist
- je eine von einem vertretungsberechtigten Verwaltungsratsmitglied unterzeichnete Zwischenbilanz zu Veräusserungs- und Fortführungswerten
- einen Bericht der Revisionsstelle über die Prüfung der einzureichenden Zwischenabschlüsse – verfügt die Gesellschaft über keine Revisionsstelle, hat die Prüfung und Berichterstattung durch einen zugelassenen Revisor zu erfolgen
- einen Handelsregisterauszug neuesten Datums
Für die GmbH gelten ähnliche Anforderungen! Detaillierte Informationen zum Thema Konkurs bieten die kantonalen Gerichte wie im Beispiel hier von Gerichte Zürich.
Für Personengesellschaften gelten ebenfalls ähnliche Anforderungen! Detaillierte Informationen bieten die kantonalen Gerichte wie im Beispiel hier von Gerichte Zürich.
Ja, sie haften persönlich für die Gesellschaftsschulden, falls das Gesellschaftsvermögen hierzu nicht ausreicht.
Haben Sie noch weitere Fragen senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Vermerk «Fragen Teilnehmer» an unsere E-Mail.
Die Schritte sind detailliert im Vertragsanhang, Art. 3 ("Ausrichtung Leistungen an Veranstalter/Broker") und Art. 4 ("Ausrichtung Leistungen an weitere Teilnehmer") beschrieben. Wichtig ist, dass bei Anzeichen von Schwierigkeiten (z.B. geplatzte BDD/LSV+ Belastung) der Garantiefonds sofort informiert wird und der Schaden durch den Teilnehmer selbst minimiert wird (z.B. Einstellen jeglicher Zahlung).