Portrait.
Wo bin ich geschützt?
Achten Sie darauf, dass Ihre Buchungsstelle – das ist dort, wo Sie sich für Ihre Pauschalreise beraten lassen, diese reservieren und dafür Zahlungen leisten – die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten erfüllt. Verlangen Sie insbesondere den Nachweis, dass Sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs Ihres Vertragspartners geschützt sind und nicht zu Schaden kommen.
Kann Ihnen der Nachweis zur Sicherstellung der Kundengelder für Ihre Pauschalreise nicht erbracht werden, so können Sie von Ihrem Reisevertrag zurücktreten. Ihr Rücktritt muss dem Reiseveranstalter oder dem Reisevermittler in diesem Falle vor dem Abreisetermin schriftlich mitgeteilt werden.
Sehr einfach und in transparenter Form finden Sie diese Sicherheit überall dort, wo unser Logo publiziert ist.