Infothek.
Vorgehen im Schadensfall während der Reise
- Stellt Ihnen unterwegs auf der Reise ein Leistungsträger Ihres Vertragspartner (z.B. Transportunternehmen, Hotel, Mietwagengesellschaft, lokales Reisebüro etc.) die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente in Frage, so bestehen Sie darauf, dass er die von Ihnen bezahlten Leistungen vorbehaltlos erbringt. Grundsätzlich ist er dazu verpflichtet, unabhängig davon, ob er für die zu erbringenden Leistungen von Ihrem Vertragspartner bereits bezahlt wurde oder nicht.
- Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an die in den Reiseunterlagen genannte Reiseleitung Ihres Vertragspartners. Oft besteht nebst der lokalen Reiseleitung oder Vertretung ein internationaler 24 Stunden Telefonservice Ihres Vertragspartners
- Unter Umständen kann Ihnen auch eine am Reiseziel vorhandene Vertretung eines anderen Schweizer Reiseveranstalters (die meisten sind dem Garantiefonds angeschlossen) in Koordination mit unserer Geschäftsstelle behilflich sein.
- Im Notfall steht Ihnen die Geschäftsstelle des Garantiefonds zu den normalen Bürozeiten mit Rat zur Verfügung.
- Ihr Vertragspartner muss Sie für die von Ihnen bezahlten, von ihm oder dem von ihm beauftragten Leistungsträger jedoch nicht erbrachten Leistungen entschädigen. Wenden Sie sich deshalb in jedem Fall zuerst an Ihre Buchungsstelle oder Ihren Vertragspartner.
- Ist Ihr Vertragspartner Teilnehmer am Garantiefonds, so sind Ihre gemachten Zahlungen für eine Pauschalreise durch die Stiftung abgesichert. Tritt die Zahlungsunfähigkeit oder der Konkurs Ihres Vertragspartners vor Abreise ein, so erfolgt die Rückerstattung des einbezahlten Betrages durch die Stiftung oder die Durchführung der Reise wird von der Stiftung über einen Drittpartner realisiert. Erfolgt die Zahlungsunfähigkeit oder der Konkurs nach Reisebeginn, so übernimmt der Garantiefonds die Rückreisekosten, sofern der/die Leistungsträger vor Ort ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind.