Deckung im Schadenfall.
Leistungen, für die der Garantiefonds aufkommt
Der Garantiefonds übernimmt im Schadenfall nur die Kosten von Pauschalreisen einschliesslich Rückführung, wie im Bundesgesetz über Pauschalreisen, Art. 18 Abschnitt «Sicherstellung», vorgesehen.
Durch den Garantiefonds abgedeckt sind:
- Pauschalreisen
- Baukastenreisen individuell zusammengestellt aus einem Prospekt oder direkt mit einem Leistungsträger vereinbarte Leistungen und pauschal in Rechnung gestellt
- Kreuzfahrten
Leistungen, für die der Garantiefonds nicht aufkommt
Der Garantiefonds übernimmt im Schadenfall nur die Kosten von Pauschalreisen einschliesslich Rückführung, wie im Bundesgesetz über Pauschalreisen, Art. 18 Abschnitt «Sicherstellung», vorgesehen.
Durch den Garantiefonds nicht abgedeckt sind:
- Einzelleistungen wie z.B. Flug, Bahn, Fähre, Hotel, Ferienwohnung, Mietwagen etc.
- Gutscheine, Gutschriften, Verrechnungen, Wettbewerbspreise etc.
- Kommunikationskosten
- Taxispesen
- Andere Spesen, die nicht in direktem Zusammenhang mit ausgefallenen Reiseleistungen stehen
- Annullationskosten